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Balkonkraftwerk Förderung Brandenburg: Teltow, Potsdam, Havelland

Die Balkonkraftwerk Förderung Brandenburg kommt nicht vom Land: Teltow zahlt bis 150 €, Potsdam und das Havelland nehmen gerade keine Anträge an.

  • Kein Landesprogramm für BalkonkraftwerkeNein
  • Höchstens in Teltow, Antrag vor dem Kauf150 €
  • Netzbetreiber in weiten Teilen des LandesE.DIS
  • Balkonkraftwerke laut Register in Brandenburg55.255

Eine Förderung für ein Balkonkraftwerk zahlt das Land Brandenburg nicht. Zuschüsse kommen höchstens von Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis. Von den Programmen, die wir uns angesehen haben, nimmt derzeit nur Teltow Anträge an. Fragen Sie am besten auch bei Ihrer eigenen Gemeinde nach.

Das Land zahlt nichts

Das Land Brandenburg fördert Photovoltaikanlagen nicht mit staatlichen Investitionszuschüssen, so das Energieportal Brandenburg. Auch Balkonkraftwerke fallen nicht unter eine Ausnahme.

Wie Finanztip berichtet, bieten bundesweit nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Landesprogramm für Balkonkraftwerke an. In Brandenburg entscheidet daher Ihr Wohnort darüber, ob es Geld gibt.

Die kommunalen Programme im Überblick

OrtZuschussZeitpunkt der AntragstellungStand
Teltow15 % vom Kaufpreis, maximal 150 €vor dem Kaufnur solange Haushaltsmittel vorhanden sind
Potsdampauschal 250 € pro Gerätnach einer Energieberatungmomentan keine Anträge
Landkreis Havelland2025: pauschal 180 € pro Haushalt2025 nach Kauf und Montagefür 2026 keine Anträge

Teltow: bis zu 150 € Zuschuss

Die Stadt Teltow erstattet 15 % vom Kaufpreis, gedeckelt auf 150 €. Antragsberechtigt sind Eigentümer ebenso wie Mieter. Voraussetzung ist allerdings, dass der städtische Haushalt noch Mittel dafür hat.

So gehen Sie nach der Richtlinie der Stadt Teltow vor:

  1. Reichen Sie den Antrag schriftlich bei der Stadt ein, und zwar vor dem Kauf. Wer das Gerät schon gekauft hat, bekommt nichts mehr.
  2. Kaufen Sie das Balkonkraftwerk und bringen Sie es an.
  3. Legen Sie die Belege innerhalb von 3 Monaten nach der Installation vor, sonst verfällt der Zuschuss.

Verkaufen Sie das Gerät innerhalb von 24 Monaten wieder, ist das Geld zurückzuzahlen. Die Richtlinie gilt seit dem 04.10.2023 und nennt als Obergrenze noch 600 Watt.

Potsdam: neue Richtlinie, Anträge derzeit gestoppt

In der Potsdamer Klimaschutzförderrichtlinie vom 26.03.2026 steht eine Pauschale von 250 € je Steckersolar-Gerät. Erlaubt sind Geräte, die bis zu 800 Watt ins Hausnetz einspeisen, mit Solarmodulen von zusammen bis zu 2,0 kW.

Bevor Sie den Antrag stellen, brauchen Sie eine Energieberatung, etwa bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Außerdem will die Stadt die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister sehen. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, kommt noch die entsprechende Genehmigung hinzu.

Zurzeit nimmt Potsdam jedoch keine Anträge entgegen.

Gibt es im Havelland 2026 Fördergeld?

Der Landkreis Havelland teilt mit, dass für 2026 bislang keine Anträge gestellt werden können. 2025 hatte der Kreis pauschal 180 € je Haushalt für ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 Watt gezahlt.

Im Unterschied zu Teltow konnten Sie den Antrag 2025 ab dem 1. April erst einreichen, nachdem Kauf, Montage und die Eintragung ins Marktstammdatenregister erledigt waren.

Balkonkraftwerk in Brandenburg anmelden

Beim Marktstammdatenregister handelt es sich um das offizielle Verzeichnis der Bundesnetzagentur, in dem alle Stromerzeuger stehen, auch Balkonkraftwerke. Der Netzbetreiber ist das Unternehmen, dem das Stromnetz an Ihrem Gebäude gehört. Bei E.DIS, MITNETZ STROM und der Netzgesellschaft Potsdam genügt die Registrierung im Register.

NetzbetreiberRegionGrenze für die vereinfachte Anmeldung
E.DIS Netzgroße Teile Brandenburgs800 W Wechselrichter, 2000 W Modulleistung
MITNETZ STROMNetzregion BrandenburgWechselrichter bis 800 Watt, Solarmodule zusammen bis 2 kWp
Netzgesellschaft PotsdamStadtgebiet PotsdamAnmeldung direkt über das Register

Der Wechselrichter ist das kompakte Gerät, das den Solarstrom aus den Modulen in Strom für Ihre Steckdose verwandelt. Falls Ihr Stromzähler ausgetauscht werden muss, kommt E.DIS von sich aus auf Sie zu.

Brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Nein, es sei denn, Sie wohnen in einem Hochhaus. § 61 der Brandenburgischen Bauordnung stellt Solaranlagen am Dach, an der Fassade und am Balkongeländer verfahrensfrei. Das bedeutet: Ein Bauantrag ist dafür nicht nötig.

Häufige Fragen zur Förderung in Brandenburg

Bekommen Balkonkraftwerke in Brandenburg einen Zuschuss?

Das Land zahlt nichts, lediglich manche Kommunen. Viele lassen sich davon nicht abhalten: Bis September 2026 liefen in Brandenburg schon 55.255 Balkonkraftwerke, wie die Bundesnetzagentur zählt.

Gibt es 2026 Fördergeld für Balkonkraftwerke in Brandenburg?

Nur wo ein Programm geöffnet ist, zum Beispiel in Teltow. Auch ganz ohne Zuschuss kamen zwischen Januar und September 2026 landesweit 12.400 neue Balkonkraftwerke hinzu.

Wird in Brandenburg ein Solarspeicher gefördert?

In der Potsdamer Richtlinie ist für einen Stromspeicher zum Steckersolar-Gerät eine Pauschale von 500 € vorgesehen. Anträge dazu sind in Potsdam im Moment aber nicht möglich.