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Balkonkraftwerk Förderung Mecklenburg-Vorpommern: 500 € für Mieter

Die Balkonkraftwerk Förderung Mecklenburg-Vorpommern zahlt 500 Euro je Anlage, doch Geld gibt es nur noch für Mieter, nicht mehr für Eigentümer.

  • Landesprogramm, bewilligt vom LFI M-VJa
  • Je Anlage und Wohnung500 €
  • Topf für Eigentümer ist leerNur Mieter
  • Netzbetreiber in weiten Teilen des LandesE.DIS Netz

Über die Balkonkraftwerk-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern bekommen Mieter 500 Euro pro Anlage und Wohnung, höchstens jedoch so viel, wie sie wirklich bezahlt haben. Antrag stellen dürfen Sie erst, nachdem Sie das Gerät gekauft und aufgebaut haben und es läuft. So steht es im Förderfinder des LFI.

Wer das Geld erhalten kann

Der Zuschuss ist ein fester Betrag aus dem Klimaschutzministerium des Landes. Zurückzahlen müssen Sie ihn nicht. Bewilligt wird er vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, kurz LFI. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer, wenn sie die Wohnung selbst bewohnen und ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Es gibt zwei getrennte Töpfe: einen für Mieter, einen für Eigentümer. Für Eigentümer ist nichts mehr übrig. Nach Angabe des LFI lohnt sich ein Antrag dort nicht mehr. Für Mieter ist noch Geld vorhanden. Wird es eng, macht das LFI einen Hinweis auf seiner Internetseite.

TopfStandZuschuss
Mieteroffen500 € pro Anlage und Wohnung
Eigentümerleerkeine neuen Bewilligungen

So stellen Sie den Antrag beim LFI

Das LFI braucht den Antrag auf dem Postweg, dazu Kopien aller Belege. So gehen Sie vor:

  1. Erst nach dem 07.11.2022 kaufen, aufbauen und einschalten – vorher ist ein Antrag nicht möglich.
  2. Speichern Sie das Antragsformular nach dem Herunterladen. Ausfüllen klappt nur mit der gespeicherten Datei.
  3. Bei Ziffer 2.1 gehört nur die Seriennummer des Wechselrichters hin. Das ist das kleine Gerät, das aus dem Strom der Solarmodule Strom für Ihre Steckdose macht.
  4. Eine Kopie vom Personalausweis muss dabei sein; manche Stellen dürfen Sie unkenntlich machen.
  5. Alles zusammen – Formular und Kopien der Belege – geht per Post ans LFI.

Ist etwas unvollständig, schickt das LFI den Antrag zurück; nur komplette Unterlagen werden bearbeitet.

Welche Ausgaben werden bei den 500 Euro anerkannt?

Anrechenbar sind Kauf und Installation des Geräts samt Modulwechselrichter. Liegen beide Kosten unter 500 Euro, erhalten Sie nur so viel, wie Sie tatsächlich bezahlt haben.

Nicht gefördert werden laut LFI:

  • Zusatzteile und Zubehör
  • Nachrüst- und Umbausätze
  • eigene Arbeit oder Hilfe von Dritten
  • Anlagen aus Eigenbau

Was hat sich 2025 geändert?

Es gilt die Richtlinie vom 25.10.2022 in der Fassung vom 17.07.2025. Der Text der Richtlinie hinkt dem neuen Bundesrecht hinterher, doch das Bundesrecht gilt sofort. Deshalb dürfen Wechselrichter bis 800 VA betrieben werden, und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.

Die Anmeldung in Mecklenburg-Vorpommern

Für die Stromleitungen bis zu Ihrem Zähler ist ein Netzbetreiber zuständig. In großen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das E.DIS Netz, sonst die WEMAG.

Bei E.DIS reicht für Anlagen bis 800 Watt Wechselrichter- und 2000 Watt Modulleistung die Eintragung ins Marktstammdatenregister. Dort sind offiziell alle stromerzeugenden Anlagen verzeichnet. Falls ein neuer Zähler nötig ist, kommt E.DIS von sich aus auf Sie zu.

Ist für ein Balkonkraftwerk eine Baugenehmigung nötig?

Meistens nicht. § 61 der Landesbauordnung stellt Solaranlagen verfahrensfrei – Hochhäuser sind die Ausnahme.

Balkonkraftwerke in MV: die Zahlen

Bis September 2026 liefen in Mecklenburg-Vorpommern 31.079 Balkonkraftwerke. Zwischen Januar und September 2026 kamen 6.051 neue in Betrieb, zeigt die Statistik der Bundesnetzagentur.

Fragen und Antworten

Fördert MV Balkonkraftwerke?

Ja – das ist eher die Ausnahme. Nach Finanztip bieten nur Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Landesprogramm. Die Stadtwerke Schwerin unterstützen hingegen lediglich Solaranlagen bis 20 kWp, Balkonkraftwerke nicht.

Wann sollte der Antrag ans LFI gehen?

Sobald die Anlage in Betrieb ist und die Unterlagen vollständig vorliegen. Das LFI arbeitet komplette Anträge nach Eingang ab. Früh und vollständig einreichen lohnt sich, solange der Mieter-Topf noch gefüllt ist.

Geht der Antrag auch per E-Mail?

Nein. Nach Angabe des LFI sind E-Mail-Anträge unwirksam und bleiben unberücksichtigt.