Balkonkraftwerk Zähler: Was gilt für Ihren Stromzähler?
Der passende Balkonkraftwerk Zähler ist ein Zweirichtungszähler, doch Sie dürfen sofort mit Ihrem alten Zähler starten, bis der Netzbetreiber kostenlos tauscht.

Ihr jetziger Zähler darf zunächst bleiben, Sie können Ihr Balkonkraftwerk also gleich einstecken. Muss der Zähler später getauscht werden, kostet Sie der Tausch selbst nichts. Nur wenn der Zählerschrank wegen alter Elektrik umgebaut werden muss, zahlen Sie das selbst. Kann der Zähler Einspeisung nicht erfassen, tauscht Ihr Netzbetreiber ihn aus. Sie müssen dafür nichts beantragen, die Anmeldung im Marktstammdatenregister reicht.
- Kosten für den Zählertausch0 Euro
- Einstecken erlaubt, auch mit altem ZählerSofort
- Höchstpreis pro Jahr für den digitalen Zähler25 Euro
Welcher Zähler hängt bei Ihnen?
Viele Wohnungen haben noch einen alten Ferraris-Zähler. So heißt der analoge Zähler, bei dem sich eine Scheibe dreht. Liefern Ihre Module mehr Strom, als Sie im Moment verbrauchen, kann er durch das Balkonkraftwerk rückwärts laufen.
Manche Haushalte nutzen schon eine moderne Messeinrichtung. Dahinter steckt ein digitaler Zähler mit Display. Wenn auch eingespeister Strom gemessen werden muss, braucht der Zähler eine passende Messfunktion. Hängt zusätzlich ein Modul am Zähler, das ihn an ein Kommunikationsnetz anbindet, ist die Rede von einem intelligenten Messsystem, also einem Smart Meter.
Für die Anmeldung brauchen Sie die Nummer Ihres Stromzählers. Sie ist eine der 5 technischen Angaben, die das Marktstammdatenregister von Ihnen wissen will.
Alter Zähler bis zum Tausch
Ihr Balkonkraftwerk dürfen Sie bereits mit dem vorhandenen Zähler betreiben, bevor ein neuer eingebaut wird. Das ist gesetzlich geregelt. Bis der Tausch erfolgt, gelten die Werte des alten Zählers als korrekt.
Geduldet wird das seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 als Übergangslösung. Die Bundesnetzagentur spricht dabei von Wochen bis zu einigen Monaten, nicht von Jahren.
Haben Sie einen Zähler mit Rücklaufsperre, der sich nur in eine Richtung dreht? Der reicht auf Dauer nicht, denn der Strom, den Sie ins Netz abgeben, muss mitgezählt werden. Deshalb wird auch er getauscht, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Zählertausch nach der Anmeldung
Um den Tausch müssen Sie sich nicht kümmern, ein Antrag ist nicht nötig. Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das Ihren Zähler installiert und im Betrieb hält. In der Regel ist das Ihr Netzbetreiber. Er ist verpflichtet, einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem einzusetzen, auch ohne Ihren Auftrag.
- Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister an und nennen dabei Ihre Zählernummer.
- Anschließend startet der Zählertausch automatisch.
- Ein passender Zähler wird dann vom Messstellenbetreiber eingebaut.
Auf den neuen Zähler brauchen Sie beim Einstecken nicht zu warten. Laut Verbraucherzentrale können Sie Ihr Gerät sofort nutzen.
Was misst ein Zweirichtungszähler?
Ein Zweirichtungszähler erfasst getrennt, wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen und wie viel Sie einspeisen. Schafft Ihr Zähler das nicht, ist ein Austausch fällig.
Vergütet wird Ihre Einspeisung erst, sobald der Zweirichtungszähler eingebaut ist. Geld für eingespeisten Strom gibt es außerdem nur ohne die vereinfachten Regeln für Steckersolargeräte.
Was kosten Zähler und Smart Meter im Jahr?
Der Tausch an sich kostet Sie nichts, aber es fallen laufende Messkosten an. Abgerechnet werden sie meist über den Grundpreis Ihres Stromtarifs.
| Zähler | Höchstbetrag pro Jahr | Was Sie zahlen |
|---|---|---|
| Moderne Messeinrichtung | 25 Euro brutto | maximal 25 Euro |
| Intelligentes Messsystem, freiwillig | 60 Euro | bis zu 30 Euro |
Einen Smart Meter müssen Sie in der Regel nicht nehmen. Er ist erst bei sehr hohem Stromverbrauch Pflicht, und bei Anlagen erst ab 7 kW. Ihr Balkonkraftwerk liegt mit höchstens 2 kW weit darunter.
Häufige Fragen
Darf der Zähler bei einem Balkonkraftwerk rückwärts drehen?
Ja, das ist bis zum Tausch erlaubt. Diesen Schutz verlieren Sie allerdings, wenn Sie am Zähler etwas verändern: Bei einer Manipulation gilt die gesetzliche Vermutung nicht mehr, dass die Messwerte des alten Zählers richtig sind.
Wer zahlt den Zählertausch?
Für den Wechsel selbst darf Ihnen niemand etwas berechnen. Ein- und Ausbau sind schon in der jährlichen Gebühr für den Zähler enthalten. Anders ist es, wenn der Zählerschrank wegen alter Elektrik umgebaut werden muss. Diese Kosten tragen Sie als Nutzer des Anschlusses selbst.
Brauche ich einen Zweirichtungszähler?
Langfristig ja, falls Ihr bisheriger Zähler die Einspeisung nicht messen kann. Alle Haushalte erhalten ohnehin bis spätestens 31.12.2032 wenigstens eine moderne Messeinrichtung, auch ohne Balkonkraftwerk. Mit einem Balkonkraftwerk kann der Austausch schon früher nötig werden.