Balkonkraftwerk Mieter und WEG: Zustimmung mit Musterbrief beantragen
Seit Oktober 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer ein Recht auf ein Balkonkraftwerk. Der Vermieter darf nur Nein sagen, wenn es ihm nicht zuzumuten ist. Die Eigentümer dürfen es zusätzlich ablehnen, wenn es das Haus grundlegend verändert.

- Anspruch für Mieter auf die Zustimmung des Vermieters§ 554 BGB
- Anspruch für Wohnungseigentümer in der Gemeinschaft§ 20 WEG
- Seitdem reicht ein Nein ohne Grund nicht mehrOktober 2024
Zustimmung des Vermieters zum Balkonkraftwerk
Hängt die Solarplatte außerhalb der Wohnung? Das ist zum Beispiel am Balkongeländer oder an der Hauswand der Fall. Dann muss Ihr Vermieter zustimmen. Er darf aber nur Nein sagen, wenn es für ihn wirklich zu viel verlangt wäre. Ein Nein ohne Grund ist nicht erlaubt. Auch das Aussehen allein ist kein Grund. So erklärt es die Verbraucherzentrale.
Sie haben ein Recht auf die Zustimmung. Das steht ausdrücklich im Mietrecht. Das Gesetz nennt das Gerät Steckersolargerät. Gemeint ist damit ein Balkonkraftwerk.
So holen Sie als Mieter die Erlaubnis ein
Fragen Sie Ihren Vermieter am besten schon vor dem Kauf. Dann wissen Sie vorher, ob er zustimmt, und geben kein Geld umsonst aus.
- Schreiben Sie die wichtigsten Angaben zu Ihrer Anlage auf. Wie viele Solarplatten sind es? Wie viel Strom können sie erzeugen? Welchen Wechselrichter haben Sie? Das ist das kleine Gerät, das den Solarstrom für die Steckdose umwandelt. Und wo soll alles hängen?
- Schreiben Sie Ihrem Vermieter einen Brief. Nennen Sie darin die Stelle im Gesetz, die Ihnen dieses Recht gibt: § 554 BGB. Das Zeichen § steht für Paragraf, also einen Abschnitt im Gesetz. BGB ist die Abkürzung für Bürgerliches Gesetzbuch.
- Zögert Ihr Vermieter? Dann können Sie ihm Geld als Sicherheit anbieten, falls später etwas kaputtgeht. So ähnlich war es schon bei der Kaution, die Sie beim Einzug gezahlt haben. Auch das steht ausdrücklich im Gesetz.
- Bewahren Sie eine Kopie des Briefes auf.
Briefvorlage für den Vermieter
Das folgende Beispiel ist für eine Mieterin gedacht. Sie wohnt im 3. Stock eines Mehrfamilienhauses. Sie möchte 2 Solarplatten ans Balkongeländer hängen. Jede Platte hat 445 Wp. Wp zeigt, wie viel Strom eine Platte höchstens liefert, wenn die Sonne am besten scheint. Dazu nutzt sie einen Wechselrichter mit 800 Watt.
[Ihr Name], [Ihre Adresse], [Ort, Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte auf meinem Balkon ein Steckersolargerät anbringen und bitte Sie nach § 554 BGB um Ihre Zustimmung.
Vorgesehen sind zwei Solarmodule mit je 445 Wp, die am Balkongeländer befestigt werden, sowie ein 800-Watt-Wechselrichter.
Die Anlage lässt sich leicht wieder entfernen. Wenn ich ausziehe, kommt sie mit mir.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören, bevor ich die Anlage kaufe.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Die Verbraucherzentrale sagt: Ein Balkonkraftwerk lässt sich mit wenig Aufwand abbauen. Beim Umzug können Sie es mitnehmen. Das kann Ihren Vermieter beruhigen.
Vermieter sagt Nein oder antwortet nicht
Antwortet Ihr Vermieter nicht oder lehnt er ohne guten Grund ab? Dann schreiben Sie ihm, bis wann er antworten soll. Ein Anwaltsbüro rät, ihm dafür zwei bis drei Wochen Zeit zu geben. Bitten Sie ihn im selben Brief, ein Nein zu begründen.
Bleibt es beim Nein? Dann können Sie vor Gericht klagen, damit Ihr Vermieter zustimmen muss. Zuständig ist das Amtsgericht an dem Ort, wo die Wohnung liegt. Das ist das Gericht bei Ihnen vor Ort. Ein Mieterverein ist ein Verein, der Mietern hilft. Er berät seine Mitglieder vorher und hilft beim Schreiben.
Bitte hängen Sie das Gerät erst auf, wenn Ihr Vermieter zugestimmt hat. Sonst droht eine Abmahnung oder eine Klage auf Abbau. Eine Abmahnung ist eine schriftliche Verwarnung durch den Vermieter.
Ihre Chancen steigen, wenn Sie dem Vermieter Sicherheit geben. Zeigen Sie ihm einen Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung. Das ist die Versicherung, die zahlt, wenn Sie bei anderen etwas beschädigen. Bringen Sie die Anlage nach Anleitung an. Und sagen Sie zu, beim Auszug alles abzubauen. Darauf hat das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek in einem Urteil geachtet. Ob Ihre Versicherung das Gerät abdeckt, lesen Sie auf der Seite zur Versicherung.
Balkonkraftwerk in der WEG: Was gilt?
Gehört Ihnen Ihre Wohnung? Dann sind Sie Teil der Eigentümergemeinschaft. Für sie gilt ein eigenes Gesetz, das Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG). Laut WEG haben Sie das Recht, ein Balkonkraftwerk zu bekommen. Die Gemeinschaft muss es Ihnen erlauben.
Die Eigentümer stimmen nur darüber ab, wo und wie das Balkonkraftwerk angebracht wird. Dafür reicht es, wenn mehr als die Hälfte zustimmt. Das nennt man einfache Mehrheit.
Ablehnung durch die Eigentümergemeinschaft
Bei der Eigentümerversammlung treffen sich die Eigentümer und entscheiden gemeinsam. Auch sie dürfen seit Oktober 2024 nur Nein sagen, wenn es für sie wirklich zu viel verlangt wäre. Es gibt aber eine Ausnahme. Würde das Gerät das ganze Haus stark verändern, darf die Gemeinschaft Nein sagen. So steht es im WEG.
| Mieter | Wohnungseigentümer | |
|---|---|---|
| Zuständig für die Zustimmung | Vermieter | Eigentümergemeinschaft per Beschluss |
| Rechtsgrundlage | § 554 BGB | § 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG |
| Ablehnung nur bei | Unzumutbarkeit für den Vermieter | Unzumutbarkeit oder grundlegender Umgestaltung |
Nach der Zustimmung: anmelden
Für Balkonkraftwerke gelten zwei Grenzen. Der Wechselrichter darf derzeit höchstens 800 Watt in Ihre Hausleitung geben. Alle Solarplatten zusammen dürfen bei bestem Sonnenschein höchstens 2.000 Watt erzeugen.
Häufige Fragen
Kann der Vermieter das Balkonkraftwerk schon im Mietvertrag ausschließen?
Nein. Wenn der Mietvertrag Sie schlechter stellt als das Gesetz, gilt dieser Teil nicht. Es gilt das Mietrecht.
Ab wann gelten diese Regeln?
Die Regeln auf dieser Seite gelten seit Oktober 2024. Damals wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dort macht der Staat neue Gesetze offiziell bekannt.
Kann trotz Zustimmung noch etwas im Weg stehen?
Ja. Zum Beispiel können Regeln zum Denkmalschutz im Weg stehen. Sie schützen alte, besondere Gebäude. Auch das Baurecht, also die Vorschriften fürs Bauen, kann eine Rolle spielen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie am besten beim Bauamt nach. Das ist das Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde, das sich um das Bauen kümmert.
Ist eine Zustimmung nötig, wenn das Modul innerhalb der Wohnung steht?
Die Verbraucherzentrale sagt klar: Hängen die Solarplatten außerhalb der Wohnung, brauchen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Das gilt etwa am Balkongeländer oder an der Hauswand. Zu Solarplatten in der Wohnung sagt sie nichts. Fragen Sie im Zweifel kurz bei Ihrem Vermieter nach.