Marktstammdatenregister: Balkonkraftwerk Feld für Feld anmelden
Für die Anmeldung legen Sie ein Konto an und tragen 5 Angaben zu Ihrem Gerät ein: Module, Wechselrichter, Standort, Inbetriebnahme und Zählernummer.
- Gebühr für die Registrierung0 €
- Frist ab der Inbetriebnahme1 Monat
- Höchstwert für den Wechselrichter im Formular800 W
- Höchstwert für alle Module zusammen2000 W

Haben Sie ein Balkonkraftwerk, müssen Sie es im Marktstammdatenregister anmelden. Das ist ein Verzeichnis im Internet für alle Geräte, die Strom erzeugen. Eine vereinfachte Hilfe führt Sie dort Schritt für Schritt durch das Formular. Der Eintrag kostet nichts. Sie haben dafür einen Monat Zeit. Die Zeit beginnt an dem Tag, an dem Sie das Gerät zum ersten Mal einstecken.
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Geld kostet es nur, wenn Sie eine Firma damit beauftragen. Mehr dazu lesen Sie in den Fragen und Antworten des Registers. Die Frist von einem Monat erklärt das Register auf seiner Seite zu Pflichten und Fristen.
Was sollten Sie vor dem Start bereitlegen?
Im Formular lesen Sie oft das Wort „Inbetriebnahme“. Das heißt: Das Gerät wird zum ersten Mal benutzt. Bei einem Balkonkraftwerk ist das der Tag, an dem Sie den Stecker zum ersten Mal in die Steckdose stecken. Erst danach können Sie das Gerät anmelden. Ein Gerät, das Sie erst kaufen wollen, gehört noch nicht ins Register. Mehr dazu steht im Handbuch zur vereinfachten Anmeldung.
Legen Sie diese Dinge bereit. Dann müssen Sie beim Ausfüllen nichts suchen:
- die Anleitungen der Module (das sind die Solarplatten) und des Wechselrichters. Der Wechselrichter ist das kleine Gerät zwischen den Modulen und der Steckdose. Er macht aus dem Solarstrom Strom für Ihre Wohnung. In den Anleitungen steht, wie stark die Geräte sind.
- Ihre Stromrechnung. Darauf steht die Nummer Ihres Stromzählers.
- den Tag, an dem Sie das Gerät zum ersten Mal eingesteckt haben
- eine E-Mail-Adresse, deren Nachrichten Sie selbst lesen können
- falls Sie einen Speicher (also einen Akku) haben: seine technischen Daten aus der Anleitung
Ein Beispiel: Eine Mieterin hat an ihrem Balkon 2 Module und einen Wechselrichter mit 800 Watt. Watt (kurz W) zeigt, wie stark ein Gerät ist. Für die Anmeldung braucht sie ein Benutzerkonto. Das ist ihr eigener Zugang zum Register. Außerdem braucht sie die Angaben aus den Anleitungen, die Zählernummer von der Stromrechnung und den Tag, an dem sie den Stecker zum ersten Mal eingesteckt hat.
So läuft die Anmeldung ab
Die Anmeldung hat zwei Teile. Zuerst richten Sie Ihr Benutzerkonto ein. Danach tragen Sie im Formular sich selbst und Ihr Gerät ein. Im Formular heißen Sie „Betreiber“. Gemeint ist die Person, der das Gerät gehört und die es nutzt. Die Startseite und alle Felder zeigt das Handbuch des Registers genauer.
- Öffnen Sie die Startseite des Marktstammdatenregisters.
- Klicken Sie auf das Feld „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“. Nur über dieses Feld kommen Sie zur vereinfachten Anmeldung.
- Bevor es losgeht, beantworten Sie drei kurze Fragen.
- Richten Sie nun Ihr Benutzerkonto ein.
- Suchen Sie in Ihrem Postfach die E-Mail von noreply@marktstammdatenregister.de. Darin steht ein Link. Klicken Sie auf diesen Link. Damit schalten Sie Ihr Konto frei. Erst dann können Sie es benutzen. Der Link gilt 14 Tage.
- Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Dann sehen Sie das Formular für Ihre Angaben und für Ihr Gerät.
- Füllen Sie alles aus. Klicken Sie zum Schluss auf den Knopf „Registrieren“.
Passt Ihr Gerät nicht zur vereinfachten Anmeldung? Dann nutzen Sie das normale, ausführliche Formular.
Das Benutzerkonto
Für das Benutzerkonto geben Sie Anrede und Titel an, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre E-Mail-Adresse. Außerdem wählen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort. Prüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse noch einmal genau. An diese Adresse schickt das Register den Link zum Freischalten.
Betreiber und Standort
Das Formular heißt „Registrierung einer steckerfertigen Solaranlage“. Zuerst geht es um Sie als Betreiber. Vieles ist dort schon aus Ihrem Benutzerkonto ausgefüllt. Sie prüfen es nur noch.
Danach fragt das Formular, ob das Gerät bei Ihnen zu Hause steht. Wenn ja, bestätigen Sie das einfach. Steht es woanders, tragen Sie diese Adresse ein.
Marktstammdatenregister Balkonkraftwerk: die technischen Daten Feld für Feld
Die Verbraucherzentrale ist eine unabhängige Beratungsstelle für Verbraucher. Sie nennt fünf technische Angaben, die Sie im Formular brauchen. Die Werte dafür stehen in den Anleitungen Ihrer Module und Ihres Wechselrichters.
In der Anleitung der Module steht oft „Wp“. Das ist die Abkürzung für Watt-peak. Diese Zahl sagt, wie viel Strom ein Modul höchstens erzeugen kann. Sie brauchen sie für das Formular.
| Feld | Was Sie eintragen | Wo Sie es finden |
|---|---|---|
| Anzeige-Name | steht bereits als „Balkonkraftwerk“ im Feld | nichts zu tun |
| Datum der Inbetriebnahme | der Tag, an dem der Stecker zuerst steckte | eigene Notiz |
| Anzahl der Module | die Zahl der angeschlossenen Module | nachzählen |
| Gesamtleistung der Module | die Summe der Watt-peak-Leistung aller Module | Anleitung |
| Leistung des Wechselrichters | seine Leistung in Watt | Anleitung |
| Zählernummer | die Nummer auf Ihrem Stromzähler | Stromrechnung |
Zählen Sie die Watt-Zahlen aller Module zusammen. Bei zwei Modulen mit je 300 W schreiben Sie 600 W auf. Sind Sie beim Rechnen unsicher, bitten Sie jemanden um Hilfe. Das Beispiel finden Sie auch in der Anmeldehilfe für Balkonkraftwerke. Manchmal steht in der Anleitung „kW“. Das heißt Kilowatt. 1 kW sind 1000 W.
Im einfachen Formular dürfen die Module zusammen höchstens 2000 Watt haben. Der Wechselrichter darf höchstens 800 Watt haben. Sind Ihre Werte höher, erscheint ein gelber Hinweis-Kasten. Dann können Sie zum normalen, ausführlichen Formular wechseln. In der Anleitung des Wechselrichters steht oft „VA“. Das ist die Abkürzung für Voltampere. Für das Formular zählt eine VA-Zahl wie eine Watt-Zahl. Schreiben Sie beim Wechselrichter die größte Zahl aus der Anleitung ins Formular. Das gilt auch, wenn Ihr Gerät schwächer eingestellt ist, zum Beispiel auf 600 VA. So erklärt es die Bundesnetzagentur. Das ist die Behörde, die das Register führt.
Einen Speicher eintragen
Haben Sie einen Akku am Balkonkraftwerk? Dann zeigt das Formular dafür eigene Felder. Dort tragen Sie die Daten aus der Anleitung des Akkus ein. Außerdem geben Sie ihm einen Namen.
Nach dem Klick auf Registrieren
Das Register gibt Ihrem Gerät eine Nummer. Sie beginnt mit SEE. Das steht für Stromerzeugungseinheit, also ein Gerät, das Strom erzeugt. Sie bekommen auch eine Bestätigung. Diese können Sie gleich speichern oder später herunterladen.
Heben Sie die Bestätigung gut auf. Banken und Ämter, die Geld dazugeben, wollen oft einen Nachweis, dass Ihr Gerät angemeldet ist. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale hin.
Ist eine Meldung beim Netzbetreiber nötig?
Der Netzbetreiber ist die Firma, der die Stromleitungen in Ihrer Gegend gehören. Das ist nicht die Firma, bei der Sie Ihren Strom kaufen. Den Namen des Netzbetreibers finden Sie aber auf Ihrer Stromrechnung.
Seit dem 16.05.2024 müssen Sie Ihr Gerät nicht mehr extra beim Netzbetreiber melden. Dafür gelten zwei Bedingungen. Erstens: Sie wollen kein Geld für den Strom, den Sie nicht selbst nutzen und der deshalb ins allgemeine Stromnetz geht. Zweitens: Ihre Module haben zusammen höchstens 2000 W. Ihr Wechselrichter hat höchstens 800 W. Das Register schickt Ihre Angaben von selbst an den Netzbetreiber. Dazu gehören der Ort und die Technik Ihres Geräts. Der Netzbetreiber muss Ihren Eintrag nicht prüfen. Ihr Balkonkraftwerk ist mit dem Eintrag im Register schon angemeldet. Mehr dazu lesen Sie in den Fragen und Antworten des Registers.
Bei größeren Anlagen übernimmt ein Elektriker die Anmeldung beim Netzbetreiber. Manche Netzbetreiber geben zusätzliche Hinweise:
| Netzbetreiber | Hinweis |
|---|---|
| Eintrag genügt meist; Sonderfälle vorab klären | |
| Register genügt; Zählerstände melden | |
| Zähler bleibt vorerst, Tausch kostenlos | |
| bis 800 VA und 2000 W genügt das Register, sonst Hausanschluss-Portal |
Wird Ihr Stromzähler getauscht, kostet Sie das nichts extra. Sie zahlen schon jedes Jahr eine Gebühr für den Zähler. Der Tausch ist darin enthalten. Das sagt die Verbraucherzentrale.
| Unternehmen | Meldung bei ihm nötig? | Was Sie noch wissen sollten |
|---|---|---|
| nein, der Registereintrag reicht im Normalfall | Speicher, Umzug, Erweiterung oder Vergütung vorher klären | |
| nein, bis 800 Watt Wechselrichter und 2000 Watt Module | Zählerwechsel, wenn nur ein einfacher Zähler (Eintarifzähler) eingebaut ist | |
| nein, die Meldung beim Netzbetreiber entfällt | Lieferant und Netzbetreiber sind verschiedene Rollen | |
| nein, nur noch der Eintrag im Register | Eintrag innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme | |
| nein, nur der Eintrag im MaStR | alter Zähler läuft vorerst weiter, Tausch kostenfrei | |
| SWM Infrastruktur (Stadtwerke München) | nein, Schnellanmeldung im MaStR | betont die Pflicht zum Registereintrag |
| nein, im vereinfachten Verfahren nur das Register | kein Zählerwechsel beauftragen, er kommt bei Bedarf | |
| nein, nur das Register | prüft nach dem Eintrag, ob ein neuer Zähler nötig ist |
Häufige Fragen zur Anmeldung
Ist meine Zählernummer für andere sichtbar?
Nein, das Register veröffentlicht sie nicht.
Muss ein Speicher extra gemeldet werden?
Haben Sie einen Akku, sollten Sie ihn zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale.
Wie korrigiere ich einen Tippfehler?
Einen Fehler können Sie selbst ändern. Öffnen Sie dazu Ihren Eintrag. Klicken Sie dann auf den Knopf „Bearbeiten“. Eine genaue Anleitung finden Sie in der Hilfe zum Ändern von Angaben. Ändern Sie später etwas am Gerät, müssen Sie das innerhalb eines Monats melden. Das schreibt eine Verordnung vor, also eine staatliche Regel. Einen Eintrag löschen können Sie nicht selbst. Dafür stellen Sie einen Antrag beim Register.
Was gilt bei Zukauf von Modulen oder beim Abbau?
Kommen Module dazu, tragen Sie sie als weitere Einheit ein. Das heißt: als zusätzliches Gerät. Bauen Sie das Balkonkraftwerk ab, melden Sie es als „stillgelegt“. Einen Antrag auf Löschung brauchen Sie dann nicht.