Balkonkraftwerk Versicherung: Welche Police brauchen Sie?
Für die Balkonkraftwerk Versicherung reichen meist Ihre Hausratversicherung und Ihre private Haftpflicht, wenn Sie beiden das Gerät melden.
- Versicherungspflicht für BalkonkraftwerkeKeine
- Hausrat und private Haftpflicht genügen in der Regel2 Policen
- Gerät beiden Versicherern meldenUnverzüglich
Eine Versicherungspflicht für ein Balkonkraftwerk gibt es nicht, und meist brauchen Sie dafür keine separate Police. Oft genügen Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung, die ohnehin in vielen Haushalten vorhanden sind. Am wichtigsten ist, dass beide Versicherer von dem Gerät erfahren.
Muss das Balkonkraftwerk versichert sein?
Nein, verpflichtend ist sie nicht, so der ADAC. Sinnvoll ist Absicherung trotzdem, denn ein Schaden bei anderen kann rasch mehr kosten als das komplette Gerät.
Dafür müssen Sie normalerweise nichts neu kaufen. Nach Angaben der Versicherer genügen meist zwei Policen: die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung. Möglicherweise ist das Balkonkraftwerk dort schon ohne Mehrbeitrag eingeschlossen.
Welche Police zahlt welchen Schaden?
Ganz einfach gesagt: Schäden am eigenen Gerät zahlt die Hausratversicherung, Schäden bei anderen die Haftpflicht, so die Allianz.
| Fall | Zuständige Police |
|---|---|
| Blitzschaden am Wechselrichter | Hausrat |
| Diebstahl vom Balkon | Hausrat |
| Wind löst das Gerät, es trifft ein Auto | Private Haftpflicht |
| Feuer beschädigt die Fassade | Private Haftpflicht |
| Modul beschädigt den Nachbarbalkon | Private Haftpflicht |
Hausratversicherung für das eigene Gerät
Nach Auskunft des Versichererverbands GDV reicht die Hausratversicherung bei Schäden am eigenen Balkonkraftwerk. Mitversichert sind etwa Feuer, Sturm, Hagel oder Überspannung nach einem Blitz.
Ein übliches Beispiel ist ein Blitz, der den Wechselrichter kaputt macht. Dieses kleine Gerät wandelt den Strom aus den Modulen so um, dass Sie ihn in der Wohnung verwenden können. Auch wenn das Gerät vom Balkon gestohlen wird, ist die Hausrat gefragt, schreibt dieversicherer.de.
Die Versicherung erstattet die Reparatur oder den Neuwert. Neuwert bedeutet: was ein gleichwertiges neues Gerät heute kostet. Wie viel sie pro Schaden höchstens zahlt, kann allerdings begrenzt sein.
Obergrenzen in der Police
In den Musterbedingungen des GDV gehören Balkonkraftwerke zum Hausrat, sofern sie nur für die versicherte Wohnung bestimmt sind. Außerdem muss das Gerät auf dem Grundstück dieser Wohnung liegen. Wie hoch die Grenze ist, lässt das Muster offen, das bestimmt jeder Versicherer selbst.
Ein Beispiel: Die DEVK deckt Diebstahl im Premium-Schutz bis 1500 Euro. Darum lohnt ein Blick auf die Grenze im eigenen Vertrag.
Ältere Hausratverträge
Seit Ende 2023 tauchen Balkonkraftwerke in den Musterbedingungen der Hausratversicherung auf. Ältere Policen werden normalerweise umgestellt. Der GDV empfiehlt dennoch, mit dem Hausratversicherer zu sprechen, damit Sie genau wissen, was Ihr Vertrag einschließt.
Privathaftpflicht und das Balkonkraftwerk
Diese Police übernimmt Schäden, wenn Ihr Gerät andere Menschen oder fremde Sachen verletzt beziehungsweise beschädigt. Laut Allianz zahlt sie nicht nur, wenn Menschen verletzt oder Dinge beschädigt werden, sondern auch bei daraus entstehenden finanziellen Schäden.
Typisch sind Fälle wie ein Gerät, das ein Sturm auf ein Auto schleudert, ein Feuer an der Hauswand oder ein Modul, das den Balkon der Nachbarn beschädigt. Der ADAC betont, dass solche Schäden schnell über dem Wert des Geräts liegen können. Die Haftpflicht hilft auch bei einem Kurzschluss sowie bei fahrlässiger Bedienung.
Für Ihr eigenes Gerät leistet die Haftpflicht nichts. Wird Ihr Modul durch ein versichertes Ereignis wie Sturm oder Hagel beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig.
Eigenes Haus, Speicher und Naturgefahren
Wenn die Module fest mit dem Gebäude verbunden sind, gehören sie zur Wohngebäudeversicherung, so die Allianz. Wer zur Miete wohnt, benötigt für ein Balkonkraftwerk keine solche Gebäudepolice, schreibt die DEVK.
Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 2 Kilowatt einschließlich Speicher sind laut ADAC über die bestehenden Policen abgesichert. Bei einem größeren Speicher empfiehlt die DEVK, mit der Versicherung zu sprechen.
Für Hochwasser und andere Naturgefahren braucht die Hausrat eventuell eine Elementarschadenversicherung. Das ist ein Zusatzbaustein zum Vertrag, der genau solche Naturschäden übernimmt, so die Verbraucherzentrale.
Das Gerät bei der Versicherung anmelden
Die Versicherer empfehlen, das Balkonkraftwerk unverzüglich anzumelden. So gehen Sie vor:
- Informieren Sie Ihre Hausratversicherung über das Gerät.
- Informieren Sie ebenfalls Ihre private Haftpflichtversicherung.
- Heben Sie den Nachweis über die Anmeldung gut auf, damit Sie ihn im Schadenfall vorzeigen können, rät die Verbraucherzentrale.
Die Meldung zählt, denn ein Gerät, das nicht angemeldet wurde, kann als Gefahrerhöhung gewertet werden. Das heißt, das Risiko für die Versicherung hat sich verändert, ohne dass sie davon weiß. Im Schadenfall darf sie die Leistung dann kürzen oder verweigern, schreibt die DEVK.
Häufige Fragen zur Versicherung
Ist das Balkonkraftwerk über die Hausratversicherung abgedeckt?
Laut Verbraucherzentrale sind Balkonkraftwerke teilweise schon in bestehenden Gebäude-, Hausrat- oder Haftpflichtpolicen eingeschlossen, ohne dass ein Mehrbeitrag anfällt. Ob das bei Ihrem Vertrag so ist, steht in den Bedingungen oder erfahren Sie von Ihrer Versicherung.
Springt die Haftpflicht ein, wenn ein Modul herunterfällt?
Ja, sie übernimmt den Schaden, den das Modul bei anderen verursacht, etwa an einem Auto. Eine fehlende Meldung kann aber dazu führen, dass der Versicherer seine Leistung kürzt oder ablehnt.
Ist eine eigene Photovoltaikversicherung nötig?
Nein. Eine getrennte Police bringt laut ADAC keinen Vorteil. Laut Verbraucherzentrale lohnen sich spezielle Photovoltaikversicherungen meist erst für Anlagen ab 10 Kilowatt, also für Anlagen, die viel größer sind als ein Balkonkraftwerk.