Balkonkraftwerk Förderung Hamburg: bis 500 € Zuschuss
Die Balkonkraftwerk Förderung Hamburg zahlt Haushalten mit geringem Einkommen 90 Prozent der Kosten, höchstens 500 Euro, mit Beratung durch die Caritas.
- Landesprogramm der UmweltbehördeJa
- Höchstens je Haushalt, 90 % der Kosten500 €
- Ende des Förderzeitraums31. Juli 2027
- Netzbetreiber für die ganze StadtStromnetz Hamburg
In Hamburg übernimmt die Förderung für Balkonkraftwerke 90 % Ihrer Ausgaben, maximal jedoch 500 €. Voraussetzung ist ein Haushalt mit geringem Einkommen. Die Mittel sind begrenzt: Bis zum 31. Juli 2027 stehen rund 580.000 € zur Verfügung, meldet die Umweltbehörde. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, lohnt es sich, zeitnah dranzubleiben.
Wer den Zuschuss bekommt
Den Zuschuss gibt es für Haushalte, die mindestens eine dieser Leistungen erhalten, so die Stadt Hamburg:
- Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung
- Kinderzuschlag oder Wohngeld
- Asylbewerberleistungen
- BAföG
- Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag
Auch ohne solche Leistung können Sie dabei sein. Dann muss Ihr Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegen. Gemeint ist jener Betrag, der Ihnen selbst bei Schulden immer verbleiben muss.
Wer keine Sozialleistung bekommt und mehr verdient, erhält von Hamburg keinen Landeszuschuss. Preiswerter einkaufen können Sie trotzdem bei der gemeinsamen Bestellaktion der Initiative SoliSolar, auf die die Stadt hinweist.
Was Sie am Ende selbst zahlen?
Nach Angaben der Stadt Hamburg kostet ein Set mit 800 W, bestehend aus 2 Modulen, Wechselrichter und Kabel, ungefähr 450 bis 800 €. Eine kleinere Lösung mit 400 W ist ab 200 € zu haben. Die Förderung zahlt 90 % des Preises, höchstens aber 500 €.
| Set | Kosten | Förderung |
|---|---|---|
| 400 W mit 1 Modul | 200 € | 90 % |
| 800 W mit 2 Modulen | 450 € | 90 % |
| 800 W mit 2 Modulen | 800 € | höchstens 500 € |
Bei einem teureren Set bleibt Ihr Eigenanteil spürbar höher, weil die Förderung bei 500 € stoppt. Bei einem günstigen Set bleibt Ihr Eigenanteil klein, denn die Förderung übernimmt 90 % des Preises.
Welche Anlage wird gefördert?
Gefördert werden nur TÜV-geprüfte Module. Nutzen Sie 2 Module, darf ihre gemeinsame Nennleistung höchstens 800 W erreichen. Nennleistung heißt: der Wert, den der Hersteller für das Modul angibt.
Auf Balkon oder Terrasse muss eine Außensteckdose vorhanden sein, denn dort wird die Anlage angeschlossen. Ideal ist ein Balkon Richtung Süden, weil die Sonne dort am stärksten scheint.
Ob bei Ihnen 1 Modul reicht oder 2 Module besser passen, klärt die Caritas gemeinsam mit Ihnen. Diese Entscheidung müssen Sie nicht allein treffen.
Der Weg über die Caritas
Ihren Antrag richten Sie nicht an ein Amt. Er läuft beim Stromspar-Check der Caritas. Der Ablauf ist so:
- Vorprüfung am Telefon: Am Telefon geht die Caritas mit Ihnen eine Checkliste durch. Es geht um das Geländer, die Himmelsrichtung und Schatten auf Ihrem Balkon.
- Beratung: In der Beratung erfahren Sie, ob sich 1 oder 2 Module für Ihren Balkon eignen.
- Zustimmung des Vermieters: Die Berater helfen Ihnen dabei, die Zustimmung Ihres Vermieters einzuholen.
- Kauf: Sie kaufen ein Set mit TÜV-geprüften Modulen und maximal 800 W.
- Montage: Den Aufbau machen Sie selbst. Das nötige Werkzeug bekommen Sie geliehen, ein Kauf ist nicht nötig.
- Nachweis: Danach reichen Sie die Rechnung, den Zahlungsbeleg und den Auszug aus dem Marktstammdatenregister ein.
Wenn das Geld für eine Vorauszahlung fehlt, sprechen Sie das in der Beratung an. Ein Vorschuss bis zur Auszahlung ist möglich.
1 Jahr nach der Montage gibt es einen Kontrollbesuch.
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Im Marktstammdatenregister erfasst die Bundesnetzagentur Stromanlagen für ganz Deutschland. Für ein Balkonkraftwerk in Hamburg reicht diese Anmeldung. Beim Netzbetreiber müssen Sie es nicht zusätzlich anmelden. Netzbetreiber ist das Unternehmen, dem die Leitungen in Ihrer Straße gehören.
Dieser unkomplizierte Weg gilt bis 800 VA am Wechselrichter und bis zu 2.000 W Modulleistung an einem Zähler. Der Wechselrichter wandelt den Strom aus den Modulen so um, dass er in Ihre Steckdose passt.
Ein vorhandener alter Zähler kann erst einmal bleiben. Muss er getauscht werden, übernimmt Stromnetz Hamburg den Einbau des Zwei-Richtungszählers und meldet sich bei Ihnen. Einen Zählerwechsel müssen Sie nicht selbst in Auftrag geben.
Bewahren Sie den Registerauszug gut auf. Er dient später als Beleg für den Zuschuss.
| Netzbetreiber | Gebiet | Was Sie tun |
|---|---|---|
| ganz Hamburg | nur im MaStR anmelden; den Zählertausch organisiert der Netzbetreiber |
Muss ich Vermieter oder Bauamt um Erlaubnis fragen?
Ihr Vermieter hat ein Wörtchen mitzureden. Ablehnen darf er aber nur mit einem triftigen Grund. Für diese Anfrage begleitet Sie die Caritas im Rahmen der Förderung.
Meist brauchen Sie keine Baugenehmigung. An Balkonbrüstungen sind Solaranlagen nach der Hamburgischen Bauordnung verfahrensfrei. Ausgenommen sind nur Hochhäuser.
Bei einem denkmalgeschützten Haus schauen Sie bitte zuerst in die Praxishilfe Denkmalpflege der Stadt Hamburg. Darin steht, was an geschützten Gebäuden möglich ist.
Oft gestellte Fragen
Gibt es in Hamburg eine Förderung für Balkonkraftwerke?
Ja, und das ist eher die Ausnahme. Eine eigene Landesförderung gibt es nur in 2 Bundesländern, in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern, zählt Finanztip. Viele Hamburger nutzen bereits eine Anlage: Bis September 2026 waren 11.976 Balkonkraftwerke in Hamburg in Betrieb, 2.940 davon allein zwischen Januar und September 2026, so die Bundesnetzagentur.
Melde ich mein Balkonkraftwerk bei Stromnetz Hamburg an?
Nur wenn Ihre Anlage über den erlaubten Werten liegt, also über 800 VA am Wechselrichter oder über 2.000 W an Modulen je Zähler. In dem Fall geht es über das Hausanschluss-Portal von Stromnetz Hamburg. Stromnetz Hamburg und Gasnetz Hamburg sind inzwischen in den Hamburger Energienetzen zusammengegangen, darum begegnen Ihnen oft beide Namen.