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Balkonkraftwerk Steuer und Einspeisevergütung: was gilt?

Die Balkonkraftwerk Steuer ist schnell erklärt: Beim Kauf zahlen Sie 0 Prozent Umsatzsteuer, auf den Strom zahlen Sie keine Einkommensteuer.

  • Umsatzsteuer auf Module, Wechselrichter und Speicher0 %
  • Bis zu dieser Größe ist der Strom steuerfrei30 kWp
  • Vergütung je kWh, nur ohne Sonderregeln7,70 ct

Für ein Balkonkraftwerk zahlen Sie normalerweise keine Steuer: Beim Kauf fallen 0 Prozent Umsatzsteuer an, der selbst erzeugte Strom bleibt einkommensteuerfrei, und für Strom, der ins öffentliche Netz geht, erhalten Sie in der Regel schlicht keine Vergütung. Das bedeutet wenig Bürokratie, und es ist genau so gedacht.

Einkommensteuer: Solarstrom bleibt frei

Was Ihre Module an Strom liefern, bleibt bei der Einkommensteuer außen vor. Nach § 3 Nummer 72 des Einkommensteuergesetzes gilt das für Anlagen bis 30 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) pro Wohnung.

Mit maximal 2 Kilowatt bleibt ein Balkonkraftwerk deutlich darunter.

Sind die Einnahmen steuerfrei, verlangt das Gesetz auch keine Gewinnermittlung. Sie müssen also keinen Gewinn berechnen, Ihr Solarstrom drückt einfach die Stromrechnung.

Mehrwertsteuer beim Kauf

Für Solarmodule gilt beim Kauf ein Satz von 0 Prozent, siehe § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes. Im Alltag sagen viele Mehrwertsteuer, im Gesetz steht Umsatzsteuer, beides meint dasselbe.

Der Nullsatz besteht seit dem 1. Januar 2023. Davor wurden 19 Prozent aufgeschlagen, inzwischen entfällt die Steuer auch bei Balkonkraftwerken, erläutert die Thüringer Energieagentur.

Die 0 Prozent greifen, wenn die Betreiberin oder der Betreiber beliefert wird, also Sie als Käuferin oder Käufer. Das Gesetz verlangt, dass die Anlage bei einer Wohnung installiert ist oder in deren Nähe. Bis zu einer im Marktstammdatenregister eingetragenen Leistung von 30 kWp gilt diese Voraussetzung als erfüllt.

Module, Speicher und die 300-Watt-Schwelle

Der Nullsatz betrifft nicht allein die Module. Nach § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes zählen auch die wesentlichen Komponenten dazu sowie Speicher, die den Solarstrom aufnehmen.

Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Regel in einem Schreiben genauer. Module ab 300 Watt sind danach begünstigt. Ob das auch für ein kleineres Modul gilt, lässt sich daraus nicht pauschal beantworten.

Bis 600 Watt Leistung entfällt außerdem die besondere Nachweispflicht. Der Händler braucht dann nicht extra zu prüfen, ob Sie tatsächlich Betreiber sind. Für Sie heißt das: Auf der Rechnung sollte der Steuersatz 0 Prozent stehen, weiter müssen Sie beim Kauf nichts beachten.

Gibt es beim Balkonkraftwerk Geld fürs Einspeisen?

Meistens nicht. Strom, den Sie nicht selbst nutzen, läuft ins Netz, bei einem Balkonkraftwerk häufig über die sogenannte unentgeltliche Abnahme. Das bedeutet: Der Netzbetreiber nimmt den Strom, bezahlt ihn aber nicht, so die Bundesnetzagentur.

Nach § 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zählt das auf dem Papier trotzdem als Einspeisevergütung, und genau daran hängen die einfacheren Regeln für Balkonkraftwerke.

Die Erleichterungen regelt § 8 Absatz 5a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Grenze liegt bei 2 Kilowatt Modulleistung sowie 800 Voltampere am Wechselrichter. Als Obergrenze für die Sonderregeln gibt die Bundesnetzagentur höchstens 2.000 Watt installierte Leistung an, also genau dieselben 2 Kilowatt.

Mit einem Zweirichtungszähler ist auch die reguläre Vergütung möglich. Bei neuen Anlagen bis 10 Kilowatt, die vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 ans Netz gehen, liegt sie nach Bundesnetzagentur bei 7,70 Cent je Kilowattstunde. Sie betrifft Anlagen am Gebäude, die einen Teil selbst verbrauchen und den übrigen Strom einspeisen.

Zwei Wege beim Einspeisen: unentgeltlich oder regulär

Wer die reguläre Vergütung möchte, braucht zuerst einen Zweirichtungszähler. Dieser Stromzähler erfasst Bezug und Einspeisung getrennt. Ist er eingebaut, kann die reguläre Vergütung laufen; die Sonderregeln für Steckersolargeräte entfallen dann, wie die Bundesnetzagentur erläutert.

Unentgeltliche AbnahmeReguläre Vergütung
Zahlung für Überschusskeine7,70 Cent je kWh bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026
Erleichterte Steckersolar-Regelnjanein
ZählerDer vorhandene Zähler reicht zunächst, bis der Zweirichtungszähler eingebaut istZweirichtungszähler ist nötig, bevor die reguläre Vergütung läuft
Ihr Aufwandkleingrößer

Die Bundesnetzagentur betont, dass der Zusatzaufwand bei einem Balkonkraftwerk in keinem gesunden Verhältnis zu den kleinen Förderbeträgen steht. Der zusätzliche Aufwand lohnt sich also für die meisten kaum.

Betrieb mit dem vorhandenen Zähler

Sie brauchen nicht erst auf einen neuen Zähler zu warten, um Ihr Balkonkraftwerk einzusetzen. § 10a Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erlaubt Ihnen, Ihre Anlage zunächst mit der schon vorhandenen Messeinrichtung laufen zu lassen, bis der Zweirichtungszähler da ist.

Ihr bisheriger Zähler bleibt so lange im Einsatz, und Ihr Strom kann in dieser Zeit ganz normal ins Netz laufen.

Fragen und Antworten zu Steuer und Vergütung

Muss man ein Balkonkraftwerk versteuern?

Nein. Auch mehrere Anlagen können unter die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nummer 72 des Einkommensteuergesetzes fallen: Die Grenze liegt bei 30 kWp je Wohnung und insgesamt höchstens 100 kWp pro steuerpflichtiger Person. Ein Balkonkraftwerk liegt weit darunter.

Muss ich beim Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer zahlen?

Nein, der Satz beträgt 0 Prozent. Es ist auch unerheblich, ob Ihre Anlage bereits im Marktstammdatenregister steht. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hängt die Betreiberfrage nicht von dieser Registrierung ab.

Bekomme ich für eingespeisten Strom Geld?

Im Normalfall nein, der Strom geht unbezahlt ins Netz. Der Netzbetreiber regelt dafür alles rund um diesen Strom: Nach der Bundesnetzagentur sind Abnahme, Bilanzierung und Vermarktung seine Aufgabe. Sie selbst müssen sich damit nicht befassen.